Hunde_in_Reihe12.png
   
Hunde in Reihe1

Auf Grund aktueller Anfrage möchten wir hier ein paar gesetzliche Grundlagen veröffentlichen.

!!!Hinweis: wir sind keine Juristen und können nur Gesetzestexte hier veröffentlichen - ohne rechtliche Gewähr!!!

 

Österreichisches Tierschutzgesetz:

Das Gesetz gilt für ALLE Tiere und beinhaltet die rechtlichen Vorschriften zum Tierschutz: zum Link - hier klicken

Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren, Änderung

in dieser Kundmachung ist das Halten von Tieren beschrieben. z.B.: auf Kinderspielplätzen. zum Link - hier klicken

§ 6

"Hunde auf öffentlichen Kinderspielplätzen

Hunde sind von öffentlichen Kinderspielplätzen fernzuhalten,

außer sie sind mit einem geeigneten Maulkorb versehen und werden an der Leine geführt.“

 

!Achtung! Gemeinden können spezielle Verordnungen dazu haben!

 

Gesetz über das Halten von Kampfhunden in Vorarlberg

Für uns leider existiert in Vorarlberg eine Liste von Hunden, welche nur unter bestimmten Voraussetzungen gehalten werden dürfen. zum Link - hier klicken

 

Gemeindeverordnungen Vorarlberg

Hier können Gemeindeverordnungen aufgerufen werden: zum Link - hier klicken

Es sind nicht alle Gemeindeverordnungen online.

Die einzelnen Gemeindeverordnungen können auf den Gemeinden / Orten / Städten bezogen werden.

 

 



   
© ORV HSV Kummenberg

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.