Auf Grund aktueller Anfrage möchten wir hier ein paar gesetzliche Grundlagen veröffentlichen.
!!!Hinweis: wir sind keine Juristen und können nur Gesetzestexte hier veröffentlichen - ohne rechtliche Gewähr!!!
Österreichisches Tierschutzgesetz:
Das Gesetz gilt für ALLE Tiere und beinhaltet die rechtlichen Vorschriften zum Tierschutz: zum Link - hier klicken
Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren, Änderung
in dieser Kundmachung ist das Halten von Tieren beschrieben. z.B.: auf Kinderspielplätzen. zum Link - hier klicken
§ 6
"Hunde auf öffentlichen Kinderspielplätzen
Hunde sind von öffentlichen Kinderspielplätzen fernzuhalten,
außer sie sind mit einem geeigneten Maulkorb versehen und werden an der Leine geführt.“
!Achtung! Gemeinden können spezielle Verordnungen dazu haben!
Gesetz über das Halten von Kampfhunden in Vorarlberg
Für uns leider existiert in Vorarlberg eine Liste von Hunden, welche nur unter bestimmten Voraussetzungen gehalten werden dürfen. zum Link - hier klicken
Gemeindeverordnungen Vorarlberg
Hier können Gemeindeverordnungen aufgerufen werden: zum Link - hier klicken
Es sind nicht alle Gemeindeverordnungen online.
Die einzelnen Gemeindeverordnungen können auf den Gemeinden / Orten / Städten bezogen werden.